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   BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92   

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BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92 (https://dejure.org/1993,2080)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1993 - 9 C 44.92 (https://dejure.org/1993,2080)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 9 C 44.92 (https://dejure.org/1993,2080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtdeutscher Ehegatte - Vertriebenenausweis - Rechtsschutzgarantie - Fehlende deutsche Volkszugehörigkeit - Bindungswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 78
  • DVBl 1993, 1025 (Ls.)
  • DÖV 1993, 1094
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92
    Auch dem Gesetzgeber ist es nicht im beliebigen Umfang gestattet, durch entsprechende Fassung des Tatbestands einer gesetzlichen Vorschrift die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung auf wenige, unter Umständen nur formale Gesichtspunkte zu beschränken (BVerfGE 63, 343 ).
  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet auch die Wirksamkeit des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 54, 39, ).
  • BVerwG, 16.02.1990 - 9 B 325.89

    Einziehung des Vertriebenenausweises

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92
    Die Vertriebeneneigenschaft und damit die allein streitige deutsche Volkszugehörigkeit ihres früheren Ehemanns erweist sich damit im Verfahren der Klägerin lediglich als eine präjudizielle Vortrage, deren rechtskräftige Entscheidung nur in einem - weiteren - Verfahren zwischen denselben Beteiligten bindend sein kann (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 325.89 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13).
  • RG, 21.11.1904 - VI 23/04

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92
    Eine solche präjudizielle Vortrage führt auch nicht zu einer notwendigen Streitgenossenschaft im Sinne des § 64 VwGO, § 62 ZPO (vgl. Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Auflage, S. 468, 469; RGZ 59, 234, , so daß auch aus diesem Grunde sich die Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Ansbach, soweit es gegenüber dem früheren Ehemann ergangen ist, nicht auf das Verfahren der Klägerin erstreckt.
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92
    Unbeschadet etwaiger Tatbestandswirkungen, Wertungs-, Gestaltungs- oder Ermessensrahmen der gesetzgebenden oder vollziehenden Gewalt schließt Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG grundsätzlich eine Bindung der Gerichte an tatsächliche oder rechtliche Beurteilungen des Einzelfalles seitens Dritter, insbesondere der vollziehenden Gewalt, aus (BVerfGE 61, 82 ; BVerfGE 73, 339 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92
    Unbeschadet etwaiger Tatbestandswirkungen, Wertungs-, Gestaltungs- oder Ermessensrahmen der gesetzgebenden oder vollziehenden Gewalt schließt Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG grundsätzlich eine Bindung der Gerichte an tatsächliche oder rechtliche Beurteilungen des Einzelfalles seitens Dritter, insbesondere der vollziehenden Gewalt, aus (BVerfGE 61, 82 ; BVerfGE 73, 339 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92
    Das gilt auch in einem Berufungsverfahren (BVerfGE 78, 88 ).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92
    In dieser Hinsicht ist zwar in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 1 Abs. 3 BVFG dahin ausgelegt worden, daß diese Vorschrift unter den dort genannten weiteren Voraussetzungen die - positive - Feststellungswirkung einer für die Person des einen Ehegatten aufgrund des § 1 Abs. 1, 2 BVFG bestehenden vertriebenenrechtlichen Statusanerkennung kraft Gesetzes auf den anderen Ehegatten erstreckt, so daß in dessen Verfahren ohne weitere Prüfung von dieser Vertriebeneneigenschaft auszugehen ist (Urteil vom 21. September 1984 - BVerwG 8 C 137.81 - BVerwGE 70, 156; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 255.86 - BVerwGE 78, 139).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 137.81

    Anforderungen an die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92
    In dieser Hinsicht ist zwar in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 1 Abs. 3 BVFG dahin ausgelegt worden, daß diese Vorschrift unter den dort genannten weiteren Voraussetzungen die - positive - Feststellungswirkung einer für die Person des einen Ehegatten aufgrund des § 1 Abs. 1, 2 BVFG bestehenden vertriebenenrechtlichen Statusanerkennung kraft Gesetzes auf den anderen Ehegatten erstreckt, so daß in dessen Verfahren ohne weitere Prüfung von dieser Vertriebeneneigenschaft auszugehen ist (Urteil vom 21. September 1984 - BVerwG 8 C 137.81 - BVerwGE 70, 156; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 255.86 - BVerwGE 78, 139).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvL 14/75

    Umfang der Prüfungsbefugnis durch den Vorsitzenden der Bundesprüfstelle

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92
    Vielmehr muß der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistete Rechtsschutz grundsätzlich die vollständige Nachprüfung eines Verwaltungsakts in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht durch ein Gericht ermöglichen (BVerfGE 51, 304 ).
  • BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86

    Verlust des Wohnsitzes - Ehegatte eines Vertriebenen - Nichtdeutscher Ehegatte -

  • BVerwG, 29.01.1992 - 9 B 6.92

    Voraussetzungen eines dem Beteiligten zurechenbaren Anwaltsverschuldens als Frage

  • BVerwG, 22.04.1976 - III C 63.74
  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

    Zivilgerichtliche Urteile können nach Maßgabe der Reichweite ihrer Rechtskraft auch für die Verwaltungsgerichte bindend sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 64, und vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 44.92 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 49).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

    Sie erfasst also nicht die tatsächlichen Feststellungen, die Feststellungen einzelner Tatbestandsmerkmale, die der Entscheidung zugrunde liegenden vorgreiflichen Rechtsverhältnisse, sonstige Vorfragen sowie die Schlussfolgerungen, auch wenn diese für die Entscheidung tragend gewesen sind (stRspr; vgl. insbesondere das Urteil des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1994, a.a.O., S. 26 f. mit Nachweisen zur entsprechenden zivilprozessualen Rechtsprechung; ferner Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 44.92 - DÖV 1993, 1094; Beschluss vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 91.76 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 40; Beschluss vom 18. September 1973 - BVerwG 4 B 136.73 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 38 sowie Rennert, in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 121 Rn. 12, 20; Clausing, a.a.O., § 121 Rn. 24 ff.; vgl. allerdings auch zu Besonderheiten im Baurecht Urteil vom 6. Juni 1975 - BVerwG 4 C 15.73 - BVerwGE 48, 271 ; Beschluss vom 1. April 1971 - BVerwG 4 B 95.69 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 33 sowie zum Vermögensrecht Beschluss vom 11. November 1998 - BVerwG 8 B 218.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 164).
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Der Streitgegenstand wiederum ist identisch mit dem prozessualen Anspruch, der seinerseits durch die erstrebte, im Klageantrag zum Ausdruck zu bringenden Rechtsfolge sowie den Klagegrund, nämlich den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, gekennzeichnet ist (Beschluß vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 325.89 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13; Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 44.92 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 49).
  • BVerwG, 24.02.2005 - 5 C 10.04

    Abkömmling, keine Bindung der Feststellung der Spätaussiedlereigenschaft der

    Die Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG ist - wie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Erteilung eines Vertriebenenausweises (siehe BVerwGE 70, 156 ; 78, 139 ; 85, 79 ; Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 44.92 - ) - ein feststellender Verwaltungsakt.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht das Risiko divergierender behördlicher Beurteilungen der Spätaussiedler- (bzw. Vertriebeneneigenschaft) ein und derselben (Bezugs-)Person auch in den Fällen hingenommen, in denen die Feststellung dieses Status gegenüber der Bezugsperson abgelehnt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 44.92 - ; BVerwGE 100, 139 ; Urteil vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 5 C 40.01 - ).

  • BVerwG, 12.12.1995 - 9 C 113.95

    Staatsangehörigkeitsrecht: Verlust der Reichsangehörigkeit im Zusammenhang mit

    Zwar erzeugt die rechtskräftige Abweisung ihrer eigenen Klage auf Ausstellung des Vertriebenenausweises keine Bindung im vorliegenden Verfahren (Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 44.92 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 49).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 3391/03

    Erklärungserwerb nach Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des

    vgl. nur BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1993 - 9 C 44.92 -, NVwZ 1994, 78 (79), m. w. N.
  • VG Köln, 09.04.2013 - 7 K 4315/11

    Kein Anspruch auf klageweise Feststellung der Medizinprodukteeigenschaft bei

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10.05.1994 - 9 C 501.93 -, BVerwGE 96, 24-28; Urteil vom 13.05.1993 - 9 C 44.92 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 49; Beschluss vom 16.02.1990 - 9 B 325.89 -, Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13; zu den Einzelheiten des verwaltungsprozessualen Streitgegenstandbegriffs: Kilian, a.a.O, Rn. 45-55 m.w.N.
  • VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 4 K 637/10

    Keine Genehmigung eines Flächennutzungsplans mit Abwägungsmängeln hinsichtlich

    Wollte man dies, wie anscheinend die Klägerin, anders sehen, würde die Erstreckung der Bestandskraft des Zielabweichungsbescheids auf Begründungsteile und diesen entnommene Feststellungswirkungen dazu führen, dass bezüglich der im Zielabweichungsverfahren nicht beteiligten Stellen und Personen die gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zu gewährleistende Rechtsschutzgarantie beeinträchtigt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.05.1993 - 9 C 44/92 -, Juris).
  • BVerwG, 18.12.2002 - 5 C 40.01

    Erteilung des Vertriebenenausweises an den nichtdeutschen Ehegatten; zur

    Während § 1 Abs. 3 BVFG a.F. die Feststellungswirkung einer Statusanerkennung im Wege der Erteilung eines Vertriebenenausweises kraft Gesetzes auf den nichtdeutschen Ehegatten erstreckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 255.86 - ), besteht eine negative Feststellungswirkung einer ablehnenden Entscheidung betreffend den (angeblich deutschen) Ehegatten auf das Verfahren des nichtdeutschen Ehegatten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht, da dies zu einer Beeinträchtigung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG im Verfahren des den Vertriebenenausweis nach § 1 Abs. 3 BVFG begehrenden Ehegatten führen würde; die Vertriebeneneigenschaft des (angeblich deutschen) Ehegatten erweist sich damit im Verfahren des nichtdeutschen Ehegatten lediglich als eine präjudizielle Vorfrage, deren rechtskräftige Entscheidung nur in einem - weiteren - Verfahren zwischen denselben Beteiligten bindend sein kann (vgl. Urteile vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 44.92 - und vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 9 C 113.95 -
  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11

    Pflicht zur Nachprüfung der deutschen Volkszugehörigkeit des Ehegatten bei

    Zu ihrer Rüge (Beschwerdebegründung S. 7 f.), das Berufungsgericht sei von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 44.92 - und "infolge dessen" von dem Urteil vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 5 C 40.01 - abgewichen, legt die Beschwerde bereits nicht dar, dass die genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und das angegriffene Urteil des Berufungsgerichts zu derselben Rechtsnorm ergangen sind.
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Verlassen Polens als

  • BVerwG, 10.07.1998 - 9 B 1212.97

    Vorsorglich gestellter Beweisantrag als Anregung zur Sachverhaltsaufklärung von

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